Beitragsordnung

Beitragsordnung des TSV GutsMuths 1861 e. V.

(gemäß § 14 (2) der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 14 (2) der Satzung) und Gebühren an den Verein.

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Haupt­ver­sammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festge­setzten Beträge tre­ten jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

3. Bei Eintritt in den Verein ist dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Beiträge und Gebühren zu erteilen.

4. Es kann gewählt werden zwischen der Zahlung eines Jahresbeitra­ges oder eines Quartals­beitrages. Die Beiträge sind wie folgt fällig:

  • Jahresbeitrag: bis zum 15. Januar des Kalenderjahres
  • Quartalsbeitrag: jeweils bis zum 15. des jeweils ersten Monat des Quartals (also für I. Quartal bis zum 15. Januar; für II. Quartal bis zum 15. Ap­ril; für III. Quartal bis zum 15. Juli; für IV. Quartal bis zum 15. Oktober)

Die Zahlung des Jahresbeitra­ges ist davon abhängig, dass das Mitglied die Zahlung des Jahresbeitrages dem Verein gegenüber ankündigt und dem Verein eine Einzugsermäch­tigung erteilt.

5. Bei Austritt im Laufe des Jahres endet die Beitragspflicht mit Ende der Mitgliedschaft. Der für die Zahlung des Jahresbeitrages gewährte Rabatt kann bei Austritt im Laufe des Jahres nicht gewährt werden. Damit sind die Quartalsbeiträge bis zum Austritt zu zahlen. Der Differenzbetrag zum gezahlten Jahresbeitrag wird zurückerstattet. Für den Mehraufwand des Vereins fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 an.

6. Beitragshöhe

Mitgliedsform Quartalsbeiträge Jahresbeiträge Aufnahmegebühren
Erwachsene Mitglieder
gem. § 3 (2) a) der Satzung
36,00 €
(4x = 144,00/Jahr)
137,00 €
(statt 144,00)
8,00 €
Minderjährige Mitglieder
gem. § 3 (2) b) der Satzung
22,50 €
(4x = 90,00/Jahr)
85,50 €
(statt 90,00)
5,00 €
Ehrenmitglieder
gem. § 3 (2) c) der Satzung
Beitragsfrei Beitragsfrei Entfällt
Familien mit Kindern 72,00 €
(4x = 288,00/Jahr)
274,00 €
(statt 288,00)
15,00 €
Azubis, Schüler*innen, Studierende usw. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr – mit halbjährlichem Nachweis 22,50 €
(4x = 90,00/Jahr)
85,50 €
(statt 90,00)
5,00 €
Familien-Eltern-Kind-Turnen
gem. § 3 (6) der Satzung
36,00 €
(4x = 144,00/Jahr)
137,00 €
(statt 144,00)
8,00 €
(Hinweis: Zusätze in Klammern nur informell!)

7. Die Beiträge gem. Ziff. 6 ermäßigen sich für

  • Mitglieder, deren Mitgliedschaft gem. § 3 (2) d) der Satzung ruht um 75%,
  • Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger*innen auf Antrag mit halbjährlichem Nach­weis um 50%.

8. Veränderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Bank­verbin­dung) sind unverzüglich mitzuteilen.

9. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschriftverfahren zu den vorgenann­ten Fälligkeiten. Einzüge sind nur von einem Girokonto möglich.

Mitglieder, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, ent­richten ihre Beiträge bis zu den o. a. Fälligkei­ten auf folgendes Beitragskonto des Vereins:

Bank: Postbank Berlin
IBAN: DE38 1001 0010 0015 1501 04
BIC: PBNKDEFF

10. Zur Deckung der Mehrkosten werden von Mitgliedern, die sich mit der Beitragszahlung in Verzug befinden und deshalb vom Verein schriftlich gemahnt werden müssen, Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

11. Zusätzliche Kosten, die durch einen nicht möglichen Einzug des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr entstehen (fehlerhafte Bankverbindung, ungedecktes Konto u. ä.), gehen zu Lasten des Kontoinhabers*in.

12. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 (2) der Satzung möglich.

13. Abteilungen können durch Beschluss der Abteilungsversammlung zusätzlich Bei­träge oder Gebühren erheben (vgl. § 14 (4) der Satzung). Sie sind den Mitglie­dern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

14. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gel­ten geson­derte Gebühren, die im Einzelnen durch den Vorstand festgelegt wer­den.

15. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die perso­nengeschützten Daten der Mitglieder werden gem. § 18 der Satzung gespeichert.

Berlin, 19. November 2021

 

Nachrichtlich Sonderbeiträge von Abteilungen:

Abteilung Sonderbeitrag/Jahr
Tischtennis (für alle Mitglieder) 24,00 €
Handball (für volljährige Mitglieder) 17,38 €
Volleyball
    • Mitglieder, die den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen
4,00 €
    • Mitglieder, die den ermäßigten Beitrag zahlen
3,00 €
    • Mitglieder, denen eine 50%-Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag gewährt wird
2,00 €
Boxen volljährige Mitglieder 108,00 €
Boxen minderjährige Mitglieder 60,00 €