Beitragsordnung
Beitragsordnung des TSV GutsMuths 1861 e. V.
(gemäß § 14 (2) der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 14 (2) der Satzung) und Gebühren an den Verein.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
3. Bei Eintritt in den Verein ist dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Beiträge und Gebühren zu erteilen.
4. Es kann gewählt werden zwischen der Zahlung eines Jahresbeitrages oder eines Quartalsbeitrages. Die Beiträge sind wie folgt fällig:
- Jahresbeitrag: bis zum 15. Januar des Kalenderjahres
- Quartalsbeitrag: jeweils bis zum 15. des jeweils ersten Monat des Quartals (also für I. Quartal bis zum 15. Januar; für II. Quartal bis zum 15. April; für III. Quartal bis zum 15. Juli; für IV. Quartal bis zum 15. Oktober)
Die Zahlung des Jahresbeitrages ist davon abhängig, dass das Mitglied die Zahlung des Jahresbeitrages dem Verein gegenüber ankündigt und dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt.
5. Bei Austritt im Laufe des Jahres endet die Beitragspflicht mit Ende der Mitgliedschaft. Der für die Zahlung des Jahresbeitrages gewährte Rabatt kann bei Austritt im Laufe des Jahres nicht gewährt werden. Damit sind die Quartalsbeiträge bis zum Austritt zu zahlen. Der Differenzbetrag zum gezahlten Jahresbeitrag wird zurückerstattet. Für den Mehraufwand des Vereins fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 an.
6. Beitragshöhe
Mitgliedsform | Quartalsbeiträge | Jahresbeiträge | Aufnahmegebühren |
Erwachsene Mitglieder gem. § 3 (2) a) der Satzung |
36,00 € (4x = 144,00/Jahr) |
137,00 € (statt 144,00) |
8,00 € |
Minderjährige Mitglieder gem. § 3 (2) b) der Satzung |
22,50 € (4x = 90,00/Jahr) |
85,50 € (statt 90,00) |
5,00 € |
Ehrenmitglieder gem. § 3 (2) c) der Satzung |
Beitragsfrei | Beitragsfrei | Entfällt |
Familien mit Kindern | 72,00 € (4x = 288,00/Jahr) |
274,00 € (statt 288,00) |
15,00 € |
Azubis, Schüler*innen, Studierende usw. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr – mit halbjährlichem Nachweis | 22,50 € (4x = 90,00/Jahr) |
85,50 € (statt 90,00) |
5,00 € |
Familien-Eltern-Kind-Turnen gem. § 3 (6) der Satzung |
36,00 € (4x = 144,00/Jahr) |
137,00 € (statt 144,00) |
8,00 € |
(Hinweis: Zusätze in Klammern nur informell!) |
7. Die Beiträge gem. Ziff. 6 ermäßigen sich für
- Mitglieder, deren Mitgliedschaft gem. § 3 (2) d) der Satzung ruht um 75%,
- Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger*innen auf Antrag mit halbjährlichem Nachweis um 50%.
8. Veränderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.
9. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschriftverfahren zu den vorgenannten Fälligkeiten. Einzüge sind nur von einem Girokonto möglich.
Mitglieder, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis zu den o. a. Fälligkeiten auf folgendes Beitragskonto des Vereins:
Bank: Postbank Berlin
IBAN: DE38 1001 0010 0015 1501 04
BIC: PBNKDEFF
10. Zur Deckung der Mehrkosten werden von Mitgliedern, die sich mit der Beitragszahlung in Verzug befinden und deshalb vom Verein schriftlich gemahnt werden müssen, Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
11. Zusätzliche Kosten, die durch einen nicht möglichen Einzug des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr entstehen (fehlerhafte Bankverbindung, ungedecktes Konto u. ä.), gehen zu Lasten des Kontoinhabers*in.
12. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 (2) der Satzung möglich.
13. Abteilungen können durch Beschluss der Abteilungsversammlung zusätzlich Beiträge oder Gebühren erheben (vgl. § 14 (4) der Satzung). Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
14. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen durch den Vorstand festgelegt werden.
15. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gem. § 18 der Satzung gespeichert.
Berlin, 19. November 2021
Nachrichtlich Sonderbeiträge von Abteilungen:
Abteilung | Sonderbeitrag/Jahr |
Tischtennis (für alle Mitglieder) | 24,00 € |
Handball (für volljährige Mitglieder) | 17,38 € |
Volleyball | |
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4,00 € |
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3,00 € |
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2,00 € |
Boxen volljährige Mitglieder | 108,00 € |
Boxen minderjährige Mitglieder | 60,00 € |